Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge mit Jürgen Altmeppen, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung DrohNoh, Friedrich-Hellmann-Straße 1, 49835 Wietmarschen-Lohne („DrohNoh“). Auftraggeber können Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein.
Individuelle Vereinbarungen und das konkrete Angebot gehen diesen AGB vor. Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Vorschriften uneingeschränkt.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Die Website-Anfrage ist unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder den einvernehmlichen Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Angebote gelten für die darin bezeichnete Frist, andernfalls 30 Kalendertage.
Leistungsumfang, Ergebnisformate, Termine, Vergütung, Mitwirkungspflichten und gegebenenfalls Genauigkeitsanforderungen ergeben sich aus dem Angebot. Nicht ausdrücklich genannte Rohdaten, Zwischenstände, offene Projektdateien oder weitergehende Auswertungen sind nicht geschuldet.
3. Mögliche Leistungspositionen
| Position | Inhalt und Abgrenzung |
|---|---|
| Projektbriefing und Einsatzplanung | Zielklärung, Objekt-, Flug- und Sicherheitsplanung; Gebühren oder besondere Genehmigungsverfahren nur, wenn ausgewiesen. |
| An- und Abfahrt | Gefahrene Kilometer und Reisezeit können getrennt berechnet werden. |
| Projektflug | Vereinbarte Luftbilder, Übersichten oder Perspektiven; keine räumliche Auswertung ohne gesonderten Auftrag. |
| Serien- und Baufortschrittsflug | Möglichst vergleichbare Wiederholungsaufnahmen; Wetter, Baustellenzustand und Sicherheitsabstände können Perspektiven beeinflussen. |
| Visuelle Inspektionsaufnahme | Bildliche Dokumentation sichtbarer Bereiche; keine fachtechnische Diagnose und keine Aussage über verdeckte Mängel. |
| Foto- und Videobearbeitung | Auswahl, Schnitt, Farbkorrektur und vereinbarte Exporte; Rohdaten nur nach Vereinbarung. |
| Orthofoto, Punktwolke oder 3D-Modell | Digitale Darstellung sichtbarer Oberflächen; transparente, spiegelnde, bewegte oder verdeckte Bereiche können fehlen oder Artefakte enthalten. |
| Höhen-, Flächen-, Strecken- oder Volumenauswertung | Orientierende Auswertung geeigneter Datensätze; keine amtliche Vermessung oder ungeprüfte Abrechnungsmenge. |
| Datenübergabe | Bereitstellung vereinbarter Ergebnisse und Formate; Langzeitarchivierung nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. |
| Fremdleistungen und Gebühren | Genehmigungen, Fachpartner und sonstige Drittkosten nur nach Angebot oder vorheriger Freigabe. |
4. Genauigkeit und Verwendungszweck
Bildauflösung, Detailerkennbarkeit, relative Modellgenauigkeit sowie absolute Lage- und Höhengenauigkeit sind unterschiedliche Eigenschaften. Eine hohe Bildauflösung begründet keine bestimmte Mess- oder Positionsgenauigkeit.
Für visuelle Leistungen wird keine geometrische Toleranz geschuldet. Orthofotos, Punktwolken, 3D-Modelle sowie Flächen-, Strecken- und Volumenergebnisse sind ohne besondere Vereinbarung orientierende Projektinformationen. Eine bestimmte Zentimeter-, Lage-, Höhen- oder Volumentoleranz gilt nur, wenn sie im Angebot zusammen mit Bezugssystem, Referenzierungsverfahren, unabhängigen Prüfpunkten, Prüfverfahren und Abnahmekriterium ausdrücklich festgelegt ist.
Amtliche Vermessung, Grenzfeststellung, Katasterleistung oder andere hoheitliche bzw. vorbehaltene Vermessungsaufgaben sind nicht Vertragsgegenstand.
5. Einflussfaktoren
Ergebnisse können durch Wind, Licht, Niederschlag, Vegetation, Schatten, Staub, Wasser, bewegte Objekte, reflektierende oder strukturlose Flächen, Abschattungen, eingeschränkte Flugbereiche und Veränderungen des Projektgebiets beeinflusst werden. Wird ein vereinbartes Ergebnis unter den tatsächlichen Bedingungen voraussichtlich nicht erreicht, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen ab.
6. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig richtige Angaben zu Objekt, Zugang, Gefahrenstellen, Ansprechpartnern, örtlichen Regeln und Verwendungszweck bereit. Soweit vereinbart oder erforderlich, sorgt er für Eigentümerzustimmungen, Zugangsberechtigungen, eine sichere Start- und Landefläche, Baustellenkoordination sowie die Information betroffener Personen.
Zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender oder unzutreffender Angaben wird nur nach vorheriger Information und entsprechend der vertraglichen Vereinbarung berechnet.
7. Flugprüfung, Genehmigungen und Sicherheit
Jeder Einsatz steht unter dem Vorbehalt der luftrechtlichen, örtlichen, sicherheitsbezogenen und wetterbedingten Durchführbarkeit. Anfrage, Angebot oder Terminbestätigung sind keine operative Flugfreigabe. Die endgültige Flugentscheidung trifft der verantwortliche Fernpilot.
Wer notwendige Genehmigungen, Zustimmungen oder Sicherungsmaßnahmen beschafft, bestimmt das Angebot. Behördliche Gebühren und sonstige Fremdkosten sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich ausgewiesen sind.
8. Termine, Wetter und Verschiebungen
Flugtermine bleiben bis zur abschließenden Einsatzprüfung vorläufig. Ist ein Flug wegen Wetter, Sicherheit, Luftraum, behördlicher Vorgaben oder fehlender Zustimmung nicht verantwortbar, wird ein Ersatztermin abgestimmt. Eine von DrohNoh nicht zu vertretende sachlich erforderliche Verschiebung begründet keinen Verzug.
Bereits entstandene, vereinbarte und nicht stornierbare Fremdkosten können berechnet werden. Besondere Storno- oder Ausfallkosten gelten nur, wenn sie im Angebot transparent vereinbart wurden.
9. Änderungen und Zusatzleistungen
Ändert der Auftraggeber Projektgebiet, Perspektiven, Ausgabeformat, Genauigkeitsziel oder Verwendungszweck, kann sich die Vergütung ändern. Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden vor ihrer Ausführung abgestimmt.
10. Übergabe und Mängelrechte
Die Übergabe erfolgt in den vereinbarten Formaten und über den vereinbarten Weg. Der Auftraggeber soll erkennbare Abweichungen nachvollziehbar mitteilen. Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte; DrohNoh ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit gesetzlich vorgesehen und zumutbar.
Gegenüber Unternehmern bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit anwendbar, unberührt.
11. Nutzungsrechte und Rechte Dritter
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot bestimmten Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck. Rohdaten, offene Projektdateien oder ausschließliche Rechte werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung übertragen.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass bereitgestellte Pläne, Logos und Unterlagen rechtmäßig genutzt werden dürfen. DrohNoh veröffentlicht Projektmaterial als Referenz nur nach vorheriger Zustimmung.
12. Preise und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise und zusätzliche Kosten vor Vertragsschluss ausgewiesen. DrohNoh wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an; Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass DrohNoh vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann im Widerrufsfall Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung anfallen. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach den erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen des Verbrauchers.
14. Haftung
DrohNoh haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15. Datenschutz und Vertraulichkeit
Projektinformationen werden vertraulich behandelt, soweit sie als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind. Personenbezogene Daten werden entsprechend den Datenschutzhinweisen verarbeitet.
16. Streitbeilegung, Recht und Gerichtsstand
DrohNoh ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Ein Gerichtsstand wird ausschließlich gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im gesetzlich zulässigen Umfang vereinbart.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen.